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Was ist Rückanmietung bzw. Rückmietverkauf?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Rückmietkauf wird die Immobilie an einen Käufer veräußert, anschließend bleiben die bisherigen Eigentümer als Mieter darin wohnen.
  • In dem flexiblen Mietvertrag wird oft eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen.
  • Rückanmietung, Verkauf mit Rückmiete, Rückmietverkauf, Sales and lease back — Das gleiche Modelle unter vielen Namen

Definition Rückanmietung — einfach erklärt

Beim der Rückanmietung handelt es sich im Grunde genommen um das klassische Modell des Immobilienkaufs mit einer speziellen Ausprägung, nämlich dem notariell abgesicherten lebenslangen Wohnrecht für die Verkaufenden. Im Gegensatz zu anderen Verkaufskonstellationen wie etwa der Immobilienverrentung zahlen die Verkaufenden an die Anleger tatsächlich ein vertraglich vereinbartes Nutzungsentgelt, das mit einer monatlichen Miete gleichzusetzen ist. Die Höhe des Nutzungsentgeltes steigt in der Regel mit allgemein steigendem Mietspiegel. Es wird ein Mietvertrag geschlossen. Die gewöhnlichen Kosten werden vom Mieter — dem dann ehemaligen Eigentümer — getragen.

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Klassiker im gewerblichen und Verwaltungssektor

Der Immobilienkauf bzw. ‑verkauf mit Rückanmietung ist keinesfalls ein neues, stattdessen ein seit vielen Jahren hauptsächlich im gewerblichen als auch öffentlichen Sektor genutztes Konzept. Unternehmen als auch öffentliche Institutionen schaffen sich mit der Rückmiete finanziellen Freiraum oder überbrücken Engpässe. Der Hauptaspekt ist dabei, dass die betreffende Immobilie zwar veräußert, zugleich aber weiterhin genutzt werden soll. Unternehmen reduzieren auf diese Weise die buchhalterische Bilanzsumme; im öffentlichen Bereich wird die nominelle Verschuldung reduziert. Ebenso gehört die Rückanmietung zu den grenzüberschreitend branchenüblichen Produkten.

Gründe der Verkaufenden für den Verkauf mit Rückanmietung

Relativ neu ist, dass die Rückanmietung auch im privaten Bereich an Fahrt aufnimmt. Die Gründe, wegen derer Immobilienbesitzende sich für den Verkauf mit Rückmiete entscheiden, sind vielfältig und von Person zu Person individuell. Der häufigste Grund ist, dass Menschen schnell frei verfügbares Kapital in entsprechender Höhe benötigen. Manche der Verkaufenden möchten sich lang gehegte Wünsche erfüllen. Üblicher ist es, dass mit der Verkaufssumme anderweitige Verbindlichkeiten beglichen werden sollen. Gleichwohl gibt es solche, von denen die eigenen Immobilie in späten Jahren als Belastung empfunden wird. So wird die Rückanmietung im privaten Bereich dafür genutzt, das Zuhause komplett zu verkaufen und auf diese Weise frei verfügbares Kapital zu generieren, ohne allerdings ausziehen zu müssen. Lediglich einer der Vorteile für Investoren ist, dass keine Mieterfluktuation mit entsprechendem Verwaltungsaufwand und Kosten zu erwarten ist. Die Investitionssumme ist über die Immobilie abgesichert.

Wie sich der Kaufpreis beim Kauf mit Rückanmietung berechnet

Für die Berechnung des Kaufpreises werden mehrere Faktoren herangezogen. Zunächst wird der Verkehrswert des Objektes per Verkehrswertgutachten definiert. Ebenso fließen die geschätzten Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie mitsamt den aktuell und künftig erwartbaren Kosten für Reparaturen und Instandhaltung mit ein. Gleichwohl wird eine marktübliche Verzinsung angesetzt. Ein weiterer Faktor ist die voraussichtliche Dauer des Wohnrechts, die statisch erwartbare Zeit, in der die Verkaufenden das Objekt bewohnen werden. was sich wiederum aus der gemäß Sterbetafel des Statischen Bundesamtes ergebenden durchschnittlichen Lebenserwartung ergibt. Zudem als Kalkulationsgrundlage angesetzt wird die erzielbare Miete gemäß regionalem Mietspiegel. Aus all diesen Faktoren ergeben sich der Kaufpreis und das monatliche Nutzungsentgelt.

Gebräuchliche Begriffe für dieses Konstrukt sind: Rückanmietung, Verkauf mit Rückmiete, Rückmietverkauf, Sale and lease back, Sale-Lease-Back, Sale-and-Rent-Back.

Rückmietverkauf Vorteile für Kapitalanleger

Vorteile für Anleger beim Immobilienkauf mit Rückanmietung

Neben den grundlegenden Vorteilen einer Immobilien-Investition wie der größtmöglich wertstabilen Sachanlage, dem Inflationsschutz und der im Vergleich zu anderen Anlageformen vergleichsweise hohen Wertsteigerung zeichnet sich der Kauf von Immobilien nach dem Modell der Rückmiete durch diverse weiter Vorzüge aus. Unter dem Strich ergibt sich ein durchaus lukratives Gesamtpaket. So entfällt eine zeit- und verwaltungsaufwendige Mietersuche. Eine Fluktuation ist ebenfalls aufgrund des lebenslangen Wohnungsrechts ausgeschlossen. Gleichwohl wird das Objekt unterbrechungsfrei bewirtschaftet und die typischen Vermieterrisiken von Leerstand oder an Mietnomaden zu geraten sind mit größter Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das Investment in Immobilien mit Rückmiete ist vergleichbar mit einem herkömmlichen Kauf von nicht zur Eigennutzung gedachten Vermietungs-Immobilien, allerdings mit deutlicher geringerem Aufwand und maßgeblich reduzierten Risiken.

Die entscheidenden Anlegervorteile

Icon Geldbündel Haus

Kaufpreis bis zu 50% unter dem Marktwert

Je nach Objekt und Vertag Konstellation können sich Kaufpreise teilweise über 50 % unter dem Marktwert ergeben.

Zusatzrente Icon

Zweifache Wertsteigerung

Sie partizipieren an der Immobilienpreissteigerung pro Jahr und zudem an der jährlichen Verkürzung des Nießbrauch- oder Wohnungsrecht.

Icon Tilgung

Keine laufenden Kosten

Kosten wie Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten etc. verbleiben beim bisherigen Eigentümer.

Icon Haus Absicherung

Keine staatlichen Eingriffe

Mietrisiko oder staatliche Regulierungen (Mietpreisbremse, Mietendeckel etc.) sind ausgeschlossen.

Icon kein Auszug

Besondere Bestandspflege

Die Bestandspflege der Immobilie übernimmt der alte Eigentümer, was Ihnen weitere Zeit und Geldinvestitionen erspart.

Notar Icon

Weiterverkauf jederzeit Möglich

Der vorzeitige Verkauf einer verrenteten Immobilie ist jederzeit möglich.

Immobilien in besten Lagen

Anders als beim Kauf von Immobilien von Eigentümern nach dem Konzept der Immobilienverrentung befinden die Verkaufenden sich nicht per se im Alter 65+, stattdessen ist dieses Modell altersunabhängig. Tatsächlich aber haben wir uns mit unserem Geschäftsmodell seit Jahren auf die Belange von verkaufswilligen Immobilienbesitzern im Rentenalter konzentriert, sodass die meisten Angebote aus dieser Zielgruppe kommen dürften. Daraus wiederum ergibt sich der Vorteil, dass sich in unserem Portfolio immer wieder Objekte in begehrten Lagen befinden, die in dieser Qualität nur selten auf dem freien Markt angeboten werden.

Können Mieter und Vermieter beim Verkauf mit Rückanmietung kündigen?

Das hängt von der Ausgestaltung des Mietvertrages ab. Faktisch ist eine Kündigung für beide Parteien zwar möglich. In der Praxis wird die ordentliche Kündigungsmöglichkeit allerdings in nahezu allen Fällen für den Vermieter ausgeschlossen. Möglich ist dieser Kündigungsausschluss sogar für beide Vertragsparteien, was allerdings im wahren Leben eher weltfremd erscheint. Immerhin würde das bedeuten, dass der ehemalige Eigentümer nicht nur bis ans Lebensende in der Immobilie wohnen bleiben darf, sondern wohnen muss, was einem selbstdefinierten Gefängnis gleichkäme. Üblicherweise wird dem Mieter ein normales Kündigungsrecht von drei Monaten zugestanden. Nimmt er dieses Recht wahr, erlischt demzufolge das lebenslange Wohnrecht mit allen damit verbundenen Konsequenzen.

Sicherheit für Anleger beim Rückmiet-Modell

Die Verkaufenden haben ausschließlich das lebenslange Wohnrecht, das sich auf die im Mietvertrag benannten Personen bezieht. Zumal das Wohnungsrecht kein Nießbrauch ist, haben sie auch nicht das Recht, das Objekt weiter- oder unterzuvermieten. Nach Abwicklung des Kaufvertrages entsteht ein normales Vermieter-/Mieterverhältnis. Ohne die Einwilligung des Anlegers können auch keine Teile des Objektes wie beispielsweise ein Zimmer untervermietet werden. Ebenfalls ergeben sich aus dem Mietvertrag die Pflichten. Die Mieter kommen für kleinere Reparaturen, Verbrauchs- und Bewirtschaftungskosten auf. Üblich ist die Vertragsausgestaltung im Sinne des Anlegers derart, dass sämtliche entstehenden Kosten durch den ehemaligen Eigentümer und somit künftigen — lebenslangen — Mieter abgedeckt sind. Auf der anderen Seite gehen sämtliche Eigentumsrechte sowohl wirtschaftlich als auch juristisch an den Käufer über.

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