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Die Notarkosten beim Hauskauf – Was Du wissen solltest

Das Wichtigste in Kürze

  • Notarkosten sind ein wichtiger Bestandteil beim Kauf eines Hauses und setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen.
  • Die Höhe der Notarkosten beim Hauskauf ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem Kaufpreis des Hauses.
  • Zu den Notarkosten beim Hauskauf gehören unter anderem die Beurkundungsgebühr, die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch und die Mehrwertsteuer.

Bei einem Hauskauf entstehen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch zahlreiche Nebenkosten, die berücksichtigt werden müssen. Eine dieser Kostenpositionen sind die Notarkosten, die beim Abschluss des Kaufvertrages anfallen. In diesem Artikel werden die Notarkosten beim Hauskauf genauer beleuchtet. Es wird erläutert, wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Faktoren den Preis beeinflussen und wie man eventuell Kosten sparen kann. Ein genaues Verständnis der Notarkosten ist essentiell, um beim Hauskauf finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Notarkosten beim Hauskauf – Was Sie als Immobilieninvestor wissen sollten

Als Immobilieninvestor stehen Sie vor einer Vielzahl an rechtlichen und finanziellen Entscheidungen, insbesondere wenn es um den Hauskauf geht. Eine dieser Entscheidungen betrifft die Notarkosten, die bei jedem Immobilienkauf anfallen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen alles Wissenswerte zu den Notarkosten beim Hauskauf näherbringen, damit Sie gut informiert in Ihre Investition starten können.

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Was sind Notarkosten und warum sind sie beim Hauskauf relevant?

Notarkosten sind die Gebühren, die für die Beurkundung und Abwicklung eines rechtsgültigen Kaufvertrags anfallen. Der Notar ist bei einem Hauskauf unverzichtbar, da er die Rechtsicherheit gewährleistet und die Interessen aller Parteien schützt. Er prüft den Kaufvertrag, berät Sie bei rechtlichen Fragen und nimmt die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor.

Die Notarkosten setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, darunter die Beurkundungsgebühr, die Grundbuch- und Gerichtskosten sowie die Mehrwertsteuer. Diese Kosten sind unabhängig von der Höhe des Kaufpreises und können je nach Region und Notar unterschiedlich hoch ausfallen.

Die Notarkosten sollten beim Hauskauf keinesfalls unterschätzt werden, da sie einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen können. Sie sollten daher frühzeitig mit einem erfahrener Immobilienexperten sprechen, um sich über die voraussichtlichen Notarkosten im Klaren zu sein.

Wie werden die Notarkosten berechnet?

Die Notarkosten werden nach der Kostenordnung für Notare (KostO) berechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich in der Regel nach dem Geschäftswert, also dem Kaufpreis der Immobilie. Dabei wird der Kaufpreis in verschiedene Gebührenstufen eingeteilt, für die jeweils eine Gebühr festgelegt ist.

Zusätzlich zu den Beurkundungsgebühren können noch weitere Kosten für Beglaubigungen, Ausfertigungen und sonstige Leistungen des Notars anfallen. Auch die Grundbuch- und Gerichtskosten sind im Rahmen der Notarkosten zu berücksichtigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berechnung der Notarkosten von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie etwa der Art des Grundstücks, der Grundbucheintragung oder weiteren Dienstleistungen, die der Notar erbringen muss. Daher sollten Sie sich im Vorfeld über die möglichen Kosten informieren und gegebenenfalls verschiedene Angebote von Notaren einholen.

FaktorBeschreibung
KaufpreisDie Notarkosten werden in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie berechnet. Je höher der Kaufpreis, desto höher fallen in der Regel die Notarkosten aus.
Leistungen des NotarsDie Kosten variieren je nach den Leistungen, die der Notar erbringt. Dazu gehören beispielsweise die Beurkundung des Kaufvertrags, die Einholung von Grundbuchauszügen und die Abwicklung von Zahlungen.
GebührenordnungDie Höhe der Notargebühren ist in der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) festgelegt. Diese legt genau fest, welche Gebühren für welche notariellen Leistungen anfallen.
Zusätzliche KostenZusätzlich zu den Notargebühren können weitere Kosten anfallen, beispielsweise für die Beglaubigung von Dokumenten oder für Auslagen des Notars.

Wie können Sie als Immobilieninvestor bei den Notarkosten sparen?

Die Notarkosten beim Hauskauf können sich aufgrund der Gebührenordnung auf einen nicht unerheblichen Betrag belaufen. Als Immobilieninvestor möchten Sie natürlich Ihre Kosten so gering wie möglich halten. Doch wie können Sie bei den Notarkosten sparen?

Eine Möglichkeit besteht darin, verschiedene Angebote von Notaren einzuholen und die Kosten zu vergleichen. Die Gebührenordnung erlaubt eine gewisse Flexibilität bei der Festlegung der Gebühren, sodass es durchaus Unterschiede geben kann. Es lohnt sich daher, verschiedene Notare zu kontaktieren und nachzufragen, ob sie Ihnen einen günstigeren Preis anbieten können.

Weiterhin können Sie als Immobilieninvestor die Notarkosten steuerlich absetzen, sofern es sich um eine vermietete Immobilie handelt. Die Notargebühren fallen unter die Anschaffungsnebenkosten und können somit als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies kann Ihre Steuerlast spürbar reduzieren und Ihnen einen finanziellen Vorteil verschaffen.

Fazit

Bei einem Hauskauf als Immobilieninvestor dürfen die Notarkosten keinesfalls vernachlässigt werden. Sie stellen eine wichtige Komponente der Gesamtkosten dar und können je nach Höhe des Kaufpreises beträchtlich ausfallen. Um bei den Notarkosten nicht den Überblick zu verlieren, ist es ratsam, sich frühzeitig über die Höhe der Kosten zu informieren und gegebenenfalls verschiedene Angebote von Notaren einzuholen.

Des Weiteren können Sie als Immobilieninvestor durch einen Vergleich der Notarkosten sowie die steuerliche Absetzbarkeit ggf. bares Geld sparen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Ihre Ausgaben beim Hauskauf zu optimieren und Ihre Rentabilität zu steigern.

Wenn Sie Fragen zu den Notarkosten oder zum Hauskauf im Allgemeinen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach – wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zum erfolgreichen Immobilieninvestor zu begleiten.

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Häufige Fragen kurz beantwortet

Welche Kosten fallen beim Hauskauf für den Notar an?

Bei einem Hauskauf fallen verschiedene Kosten für den Notar an. Dazu gehören unter anderem die Beurkundungsgebühr, die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch sowie gegebenenfalls weitere Auslagen für Kopien oder Beglaubigungen. Die Höhe der Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Kaufpreis, der Anzahl der Vertragsparteien und dem notariellen Aufwand.

Wie setzt sich die Beurkundungsgebühr beim Hauskauf zusammen?

Die Beurkundungsgebühr beim Hauskauf setzt sich aus einem Geschäftswert und einem Gebührensatz zusammen. Der Geschäftswert wird im Normalfall aus dem Kaufpreis der Immobilie ermittelt. Der Gebührensatz richtet sich nach der notariellen Kostenverordnung. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, die Beurkundungsgebühr zu reduzieren, zum Beispiel durch den Einsatz eines Notarauftragsservice.

Kann man die Notarkosten beim Hauskauf verhandeln?

Die Notarkosten beim Hauskauf sind grundsätzlich gesetzlich geregelt und können daher nicht direkt verhandelt werden. Jedoch haben Sie die Möglichkeit, den Notarwechsel vorzunehmen. Dadurch können Sie einen kostengünstigeren Notar wählen oder Angebote vergleichen. Zudem können Sie eventuell über Zusatzleistungen, wie die Übernahme von beglaubigten Kopien oder die Bereitstellung von Informationen, verhandeln.

Wie hoch sind die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch beim Hauskauf?

Die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch beim Hauskauf sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie dem Kaufpreis und der Anzahl der beteiligten Personen. In der Regel sind die Kosten jedoch relativ gering im Vergleich zum Kaufpreis der Immobilie. Die genauen Kosten können beim jeweiligen Grundbuchamt erfragt werden.

Gibt es Alternativen zum Notar beim Hauskauf?

Beim Hauskauf ist der Notar gesetzlich vorgeschrieben und in den meisten Fällen unumgänglich. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei denen auf einen Notar verzichtet werden kann, zum Beispiel bei einem Kaufvertrag über ein Grundstück, das zum Verkauf durch eine Zwangsversteigerung steht. In solchen Fällen kann ein Kaufvertrag auch ohne Notar abgeschlossen werden, jedoch ist dies die Ausnahme.

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