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Steuerliche Vorteile: Kosten für die Hausverwaltung absetzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für eine Hausverwaltung können steuerlich abgesetzt werden.
  • Hausbesitzer können die Ausgaben für die Hausverwaltung als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen.
  • Eine genaue Dokumentation der Kosten ist erforderlich, um diese steuerlich absetzen zu können.

Die Kosten für die Hausverwaltung können für Eigentümer eine beträchtliche finanzielle Belastung darstellen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Ausgaben steuerlich absetzbar sein können. In diesem Artikel werden wir genauer darauf eingehen, welche Kosten für die Hausverwaltung steuerlich geltend gemacht werden können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Dabei werden wir auch auf mögliche Einschränkungen und Ausnahmen eingehen. Erfahren Sie, wie Sie als Eigentümer von diesem steuerlichen Vorteil profitieren können.

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Warum Sie als Eigentümer die Kosten für die Hausverwaltung steuerlich absetzen sollten

Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie gibt es eine Reihe von Kosten, die Sie tragen müssen, darunter fallen auch die Aufwendungen für die Hausverwaltung. Diese Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, bringt mehrere Vorteile mit sich:

  • Steuerersparnis: Durch die Absetzung der Kosten für die Hausverwaltung können Sie Ihre Steuerlast reduzieren. Die Ausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und somit den Steuerbetrag, den Sie zahlen müssen.
  • Höhere Rentabilität: Indem Sie die Kosten absetzen, erhöhen Sie die Rentabilität Ihrer Immobilieninvestition. Weniger Steuern zu zahlen bedeutet mehr Nettoeinkommen aus Ihrer Vermietung.
  • Kostendeckung: Das Absetzen der Kosten für die Hausverwaltung hilft dabei, einen Teil der Ausgaben zu decken, die zwangsläufig bei der Vermietung einer Immobilie anfallen. Dies kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung durch diese Kosten zu mindern.

Es ist wichtig, stets eine genaue Buchführung über alle Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrer vermieteten Immobilie zu führen. Unter Umständen können neben der Hausverwaltung auch weitere Kosten wie Instandhaltungsmaßnahmen, Abschreibungen oder Finanzierungskosten abgesetzt werden. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, alle abzugsfähigen Kosten zu identifizieren und Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten.

Welche Kosten im Zusammenhang mit der Hausverwaltung können steuerlich abgesetzt werden?

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Hausverwaltung stehen und steuerlich absetzbar sind, können eine breite Palette abdecken. Zunächst sind natürlich die direkten Verwaltungsgebühren, die eine Hausverwaltungsfirma für ihre Dienstleistungen berechnet, abzugsfähig. Diese Gebühren decken in der Regel Aufgaben wie Mietermanagement, Mietinkassos, Überwachung von Reparatur- und Wartungsarbeiten und die Kommunikation mit Mietern ab.

Zusätzlich zu den Verwaltungsgebühren sind auch andere Kosten, die im Zuge der Hausverwaltung anfallen, absetzbar. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten. Sowohl die regelmäßige Wartung als auch notwendige Reparaturen, die für die Erhaltung der Mietsache unumgänglich sind, können in der Regel als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Auch Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie sind absetzbar. Dies umfasst etwa die Kosten für die Gartenpflege, Reinigungskosten, Müllabfuhr und andere ähnliche Ausgaben, die bei der Verwaltung einer Mietimmobilie entstehen.

Darüber hinaus können Sie auch Abschreibungen in Anspruch nehmen. Wenn Sie in Ihre Immobilie investieren, sei es zur Modernisierung, Verbesserung oder Erhaltung, können Sie diese Ausgaben über mehrere Jahre hinweg abschreiben und steuerlich geltend machen.

Es ist wichtig, alle Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und gegebenenfalls einen Steuerberater zurate zu ziehen, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Ausgaben korrekt absetzen und Ihre Steuerlast effektiv minimieren.

KostenartBeschreibung
VerwaltungskostenDirekte Gebühren, die eine Hausverwaltungsfirma für ihre Dienstleistungen berechnet, einschließlich Mietermanagement, Mietinkasso und Überwachung von Reparatur- und Wartungsarbeiten.
Reparatur- und WartungskostenKosten für die regelmäßige Wartung sowie notwendige Reparaturen, die für die Erhaltung der Mietsache erforderlich sind.
BewirtschaftungskostenKosten für die Gartenpflege, Reinigungskosten, Müllabfuhr und andere ähnliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Verwaltung einer Mietimmobilie anfallen.
AbschreibungenKosten für Investitionen in die Immobilie, die der Modernisierung, Verbesserung oder Erhaltung dienen und über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden können.

FAZIT

Das steuerliche Geltendmachen der Kosten, die im Zusammenhang mit der Hausverwaltung entstehen, ist ein wichtiger Aspekt der finanziellen Planung für Immobilienbesitzer. Es hilft nicht nur, die Steuerlast zu minimieren, sondern kann auch die Rentabilität der Immobilieninvestition erheblich verbessern.

Verschiedene Kosten, von Verwaltungsgebühren über Reparatur- und Wartungskosten bis hin zu Abschreibungen, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, eine genaue Buchführung zu führen und alle Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren.

Die richtige Nutzung der steuerlichen Absetzbarkeit dieser Kosten kann ein wesentlicher Faktor für den Erfolg Ihrer Immobilieninvestition sein. Es lohnt sich daher, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle abzugsfähigen Kosten korrekt identifiziert und geltend gemacht werden.

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Häufige Fragen kurz beantwortet

Sind Kosten für die Hausverwaltung steuerlich absetzbar?

Antwort: Ja, die Kosten für eine Hausverwaltung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Es handelt sich dabei um Werbungskosten, die im Rahmen der Vermietung einer Immobilie anfallen.

Unter welche Kategorie fallen die Kosten für die Hausverwaltung steuerlich?

Antwort: Die Kosten für eine Hausverwaltung zählen zu den Verwaltungskosten und können daher als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sie mindern somit das zu versteuernde Einkommen.

Gibt es Grenzen bei der Absetzbarkeit der Kosten für die Hausverwaltung?

Antwort: Ja, es gibt eine Grenze für die Absetzbarkeit der Kosten. Die Kosten für die Hausverwaltung können in voller Höhe abgesetzt werden, solange sie angemessen sind. Das bedeutet, dass die Aufwendungen im Verhältnis zur Größe und Lage der Immobilie sowie zum erzielten Mietzins stehen müssen.

Welche konkreten Kosten können für die Hausverwaltung steuerlich abgesetzt werden?

Antwort: Zu den absetzbaren Kosten für die Hausverwaltung zählen unter anderem die Verwaltungsgebühren, die Kosten für die Instandhaltung und Reparaturen, die Kosten für die Buchhaltung sowie die Kosten für die Mieterbetreuung.

Wie müssen die Kosten für die Hausverwaltung steuerlich nachgewiesen werden?

Antwort: Um die Kosten für die Hausverwaltung steuerlich absetzen zu können, ist es wichtig, über entsprechende Belege und Rechnungen zu verfügen. Diese sollten die Art der Kosten, den Zahlungsempfänger sowie den Betrag detailliert ausweisen. Eine lückenlose Dokumentation ist daher empfehlenswert.

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